Bedingt durch die Pandemie wurde die Kreisverwaltung Ahrweiler aufgefordert, Gegenmaßnahmen zu erstellen. Im Rahmen einer Allgemeinverfügung wurde der Sport eingeschränkt.

Bund und Länder haben sich etwas später zusammengesetzt und erneut über eine bundeseinheitliche Regelung beraten. Der organisatorische Sport konnte dabei nicht wirklich verschont bleiben und ist deswegen leider mit der Übernahme in die 12. CoBeLVO verboten worden.
Das hat auch zur Folge, dass die gemeindeeigenen und auch privaten Sportstätten geschlossen bleiben müssen.
Die Maßnahmen sind beschränkt auf Ende des Monats.