Der Vorstand
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Vorsitzende: 1. Vorsitzende 2. Vorsitzende |
Geschäftsführung: 1. Geschäftsführer 2. Geschäftsführer |
Kasse: 1. Kassierer 2. Kassierer |
Beisitzende | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Weitere Funktionen | ||
Hüttenwart: |
Dieter Marczykowski Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Herr Marczykowski ist verantwortlich für alle Anfragen hinsichtlich der Vermietung des Vereinshaus. |
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Datenschutz: |
David Krause Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Alle datenschutzrechtliche Fragen sind an unseren Datenschutzbeauftragten zu richten. An ihn sind auch alle Anfragen zum internen Bereich zu richten. |
Es ist wieder soweit. Der Rewe startet eine neue Runde der Aktion "Scheine für Vereine"
Bei der letzten Aktion konnten wir dank eurer Hilfe viele Sachen für die Abteilung Taekwondo und Leichtathletik bekommen.
Bei der neuen Runde erhoffen wir erneut, mit eurer Hilfe, viele Prämien zu erhalten.
Alles, was ihr wieder machen müsst:
Scheine beim Rewe sammeln, ab dem 02.11.2020 auf https://scheinefuervereine.rewe.de/ für uns einlösen, das wars.
Das Einlösen der Scheine ist für euch komplett kostenlos. Je mehr Scheine für unseren Verein eingelöst werden, desto mehr Prämien kann der Verein erhalten.
Also jetzt schon fleißig sammeln und ab dem 02.11.2020 für uns einlösen.
Mit Blick auf das Hygienekonzept für Sport Außen[1] nach der 9. Bekämpfungsverordnung sind Zuschauer während des Trainings grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Gemäß Punkt 2b gelten die Regelungen für Veranstaltungen.
Regelungen zu Veranstaltungen sind in der 9. CoBeLVO im Teil 2 - §2 Abs. 2 geregelt. Demnach sind Zuschauer bis zu einer maximalen Anzahl von 250 Personen unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen zulässig. Insbesondere gelten das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 und die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1.
Zu der Kontakterfassung nach §1 Abs. 8 Satz 1 sind Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer zu erfassen und unter datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu verwahren.
Wir möchten den Trainingsbetrieb nicht dadurch einschränken, einen weiteren Verwaltungsapparat bedienen zu müssen und verzichten daher zunächst auf Gäste beim Training und Zuschauer. Wir bitten daher weiterhin um Verständnis, dass nur Mitglieder das Sportgelände betreten dürfen, welche am jeweiligen Training auch teilnehmen. Weitere Personen bedürfen der Zustimmung des Vorstands
So wie die jeweils gültige CoBeLVO Lockerungen vorsieht, so könne auch wir mehr zulassen. Die weitere Einschränkung darüber hinaus dient lediglich dem Zweck, das Training - besonders jenes mit Kindern - nicht unnötig zu unterbrechen.
Vielen Dank
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[1] https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/9_bekaempfungsverordnung/Hygienekonzept_Sport_aussen.pdf