Organisation

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Der TuS-NOW e.V. nimmt bei der Rhodius Spenden Aktion teil!

Wir haben uns erfolgreich beworben und nun hat der TuS-NOW e.V. die Chance, den 1. Platz zu bekommen. Alles, was ihr dafür machen müsst: den Code auf der Rückseite einer Rhodius-Flasche auf der Spendenseite von Rhodius unter https://www.rhodius-gemeinsammehrerreichen.de/voting/voting-2021/sanierung-und-erweiterung-des-vereinsheims/ für unser Projekt eingeben und uns damit unterstützen. Je mehr Codes ihr für uns sammelt, desto mehr kann unser Vereinsheim dem Ziel nahe kommen, und wieder ein gemeinschaftlicher Ort für Training, Partys oder auch ein lebendiger Mittelpunkt werden.

Also: Ran an die Flaschen und fleißig den Code eingeben :)

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Mit der Spende soll das Vereinsheim auf dem Strauben saniert werden. Das in die Jahre gekommene Vereinsheim benötigt dringend eine Sanierung. Nicht nur Mitgliedern, sondern auch örtlichen Kindergärten und Schulen soll es ein Punkt für Trainings und Veranstaltungen bieten. Auf eine finanzielle Unterstützung ist der Verein sehr angewiesen.

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Der Netto Marken Discount hat derzeit eine Spendenaktion am laufen. Wir haben uns beworben und wurden angenommen :)

Wie bei vielen Spenden-Aktionen ist die Bewerbung und die Annahme nur der erste Schritt. In nächsten Schritt sind wieder Mitglieder, Anhänger, Freunde, Verwandte, Bekannte etc. gefragt.
Auf der Seite https://www.netto-online.de/vereinsspende/vereinsspende.html könnt ihr eurer Like für uns geben. Dazu einfach die Seite aufrufen, die PLZ von Burgbrohl (56659) eingeben und schon seht ihr das Logo vom TuS-NOW e.V., unter dem ihr auf den 👍 klicken könnt. Sollten wir genug stimmen erhalten, sind wir einen Schritt weiter. Damit ist aber noch nichts gespendet. Erst, wenn wir mit eurer Hilfe diese Hürde überwunden haben, kann man im lokalen Netto-Markt für uns Spenden.

Dazu haben wir die Chance, von Netto noch einen weiteren Betrag von bis zu 3.000€ zu erhalten. Und das alleine durch Likes! Einfach hop hop auf die Seite und den Daumen hoch für uns hinterlassen.

Mit der Spende soll das Vereinsheim auf dem Strauben weiter saniert werden. Ziel ist es, das Vereinsheim wieder als zentralen Punkt aufleben zu lassen, wo man sich gerne trifft und auch Sport ausüben kann.

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Bei der Kreisverwaltung Ahrweiler hat das Ehrenamt einen besonders hohen Stellenwert. Für den uneigennützigen Einsatz für die Allgemeinheit dankt der Kreis allen bürgerschaftlich Aktiven im Kreis Ahrweiler. Ihr Engagement ist im wahrsten Sinne des Wortes unbezahlbar und verdient öffentliche Anerkennung.

Mit der Ehrenamtskarte sagen die Partner des Ehrenamtes, der Kreis Ahrweiler und seine Kommunen gemeinsam „Danke“.

Herausgegeben in Zusammenarbeit mit den Städten und den Gemeinden des Kreises Ahrweiler, gibt die Ehrenamtskarte jenen etwas zurück, die sich in besonderer Weise für unsere Gesellschaft einsetzen.

Was ist die Ehrenamtskarte?

Mit der Ehrenamtskarte im Scheckkartenformat soll überdurchschnittliches ehrenamtliches Engagement im Kreis Ahrweiler durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Vergünstigungen öffentlicher und privater Anbieter unterstützt und belohnt werden.

Kreis und Kommunen sind davon überzeugt, dass sie vom großen freiwilligen Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger leben. Ohne dieses Engagement würde das soziale, kulturelle, aber auch das politische Zusammenleben nicht funktionieren; unsere Gesellschaft ist ohne das Ehrenamt nicht vorstellbar. Was das Ehrenamt leistet, kann der Staat nicht leisten, geschweige denn bezahlen. Es kann daher gar nicht hoch genug geschätzt und anerkannt werden, dass so viele Menschen im Kreis Ahrweiler tagtäglich Verantwortung für Andere und das Gemeinwohl übernehmen.

Die Ehrenamtskarte ist Dank und Anerkennung für die geleistete ehrenamtliche Arbeit. Sie ermöglicht dem Nutzer attraktive Vergünstigungen bei verschiedenen Einrichtungen im Kreis Ahrweiler.

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Und das freut uns sehr. Das Wetter bietet sich an, nach draußen zu gehen und dort sich sportlich zu betätigen. Warum dann nicht auf dem Strauben?
Durch die letzte MPK wurden wieder einige Einschränkungen aber auch Lockerungen erlassen. Andere Maßnahmen aus der MPK von Anfang März wurden in der 18. CoBeLVO eingepflegt.
Auch die Kreisverwaltung Ahrweiler hat sich der Entscheidung der Landesregierung angeschlossen und hat bereits die ersten Vorbereitungen getroffen.

Was das genau heißt, lese weiter...

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18. CoBeLVO veröffentlicht - Lockdown verlängert - Vorbereitungen für den 4. Öffnungsschritt

Mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung wurde auch die 18. CoBeLVO RLP veröffentlicht. Erfreulich ist, dass landesweit alle Allgemeinverfügungen sich aus der Anlage 2 der 18. CoBeLVO ergeben. Das erleichtert nicht nur die Verwaltung im Sport erheblich.
Die 18. CoBeLVO beinhaltet bereits jetzt schon weitere Maßnahmenpakete aus der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 3. März 2021. Wesentliche Änderung zur 17. CoBeLVO ist die Berücksichtigung des. 4. Öffnungsschritt, der nach Angaben der Landesregierung verschoben wurde.

Was das genau für dich und den TuS heißt, erfährst du, wenn du weiter liest.

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Hallo Abteilungsleiter*innen und Trainer*innen, liebe Mitglieder*innen, werte Gäst*innen, geehrte Besucher*innen


lang ist es her, als ein Kontaktsport noch möglich war. Es ist schon so lang her, dass man sich fast gar nicht mehr daran erinnern kann. Die Zeit ist schon so weit fortgeschritten, dass ein Training - face to face - fast wie Weihnachten und Ostern zusammen ist, mit dem Geburtstag als Sahnehäubchen oben drauf.

Deswegen freut es mich um so mehr, euch mitzuteilen, dass der Sport nun endlich freigegeben ist. Die Voraussetzungen sind bekannt. Und unter diesen öffnet der Strauben seine Pforten.

Aber lese erstmal weiter....

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Es gilt nun als absolut wahrscheinlich, dass das öffentliche Leben im Kreis Ahrweiler wieder eingeschränkt wird.

Wie man der gestrigen Pressemitteilung (https://www.kreis-ahrweiler.de/webapp/artikel.php?lfdNrP=9802) entnehmen kann, werden weitere erhebliche Maßnahmen neben der derzeit bestehenden Allgemeinverfügung erforderlich.

Das Maßnahmenpaket kann der Videoschaltkonferenz mit dem Bund und den Ländern entnommen werden. Daraus ergibt sich, dass wir als Betreiber der Sportstätte auf dem Strauben diesen für den sportlichen Betrieb schließen müssen.

Gemäß der Pressemitteilung kann heute mit einer Umsetzung und somit den weiteren Einschränkungen gerechnet werden, sobald die neuen Zahlen feststehen.

Die Schließung des Straubens steht also kurz bevor.


UPDATE:

Mit Bekanntgabe der neuen Allgemeinverfügung des Landkreis Ahrweiler wurde die Ausübung der sportlichen Tätigkeit entsprechend angepasst und Eingeschränkt.
Die sportliche Betätigung steht dem Verwaltungsaufwand aus unserer Sicht außer Verhältnis. Gleichzeitig müssen zur Eigentumssicherung arbeiten auf dem Strauben durchgeführt werden.
Um die Personenanzahl auf dem Strauben weiter zu reduzieren, gilt ein grundsätzliches Betretungsverbot.
Die Anlage darf nur unter den in der Allgemeinverfügung genannten triftigen Gründen (Punkt 11) und in Absprache mit dem Vorstand des TuS-Niederoberweiler e.V. betreten werden.
Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus den Vorgaben der Landesregierung RLP (18. CoBelVO) und der daraus resultierenden Allgemeinverfügung der jeweiligen Kreise.

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Mit Beschluss der Videokonferenzschaltung des Bundes und der Länder


ist der Sport in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Durch die Landesregierung RLP wurde die Corona-Verordnung entsprechend angepasst und damit der Weg frei gemacht, auf Außenanlagen sich wieder sportlich zu betätigen.
Aber kaum sind 10 Tage vorbei, haben sich etliche Änderungen ergeben. Hier mal ein schneller Abriss:

05.03.: Sport wieder möglich, unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes
08:03.: Streichen des eigenen Hygienekonzeptes, Übernahme des Hygienekonzeptes von der Landesregierung
10.03.: Anpassung des Hygienekonzeptes / Absprachen mit der SpVgg
13.03.: Veröffentlichung der Allgemeinverfügung der KV Ahrweiler
14.03.: Finale Ausarbeitung des Hygienekonzeptes für den Strauben / Weitergabe an die SpVgg
15.03.: Anfrage an die OG Burgbrohl zur Freigabe des Fußballfeldes auf dem Strauben, damit der Strauben im ganze genutzt werden kann. - Antwort bleibt noch aus

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