Und das freut uns sehr. Das Wetter bietet sich an, nach draußen zu gehen und dort sich sportlich zu betätigen. Warum dann nicht auf dem Strauben?
Durch die letzte MPK wurden wieder einige Einschränkungen aber auch Lockerungen erlassen. Andere Maßnahmen aus der MPK von Anfang März wurden in der 18. CoBeLVO eingepflegt.
Auch die Kreisverwaltung Ahrweiler hat sich der Entscheidung der Landesregierung angeschlossen und hat bereits die ersten Vorbereitungen getroffen.

Was das genau heißt, lese weiter...

Landesweite Allgemeinverfügung

Die Kreisverwaltung hat eine Allgemeinverfügung nach Vorgabe der Anlage 2 oder der Anlage 3 zu §23 CoBeLVO zu erlassen.
Die Anlage 2 regelt ein zusätzliches Maßnahmenpaket, welches dann greift, sobald die 7-Tage-Inzidenz im Kreis zwischen 50 und 100 liegt.
Aufgrund der aktuellen Zahlen hat die Kreisverwaltung die Allgemeinverfügung mit Wirkung vom 27.03.2021 erlassen.

Nach dieser derzeit gültigen Verfügung (Anlage 2) ist der Sport im Außenbereich (Ziffer 6) mit max. 5 Personen aus 2 Haushalten erlaubt.
Auch ist der Sport mit einer Gruppe von maximal 20 Kindern bis 14 Jahre + Trainer*in möglich.
In allen Fällen gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 18. CoBeLVO während des gesamten Trainings.

Gemäß dem Muster der Anlage 3 fällt die Gruppe von Kindern weg.

Da es sich um zusätzliche Maßnahmen handelt, gilt weiterhin die Kontakterfassung aller Teilnehmer und Besucher gemäß unserem Hygienekonzept.
Auch, wenn das Hygienekonzept auf die 17. CoBeLVO verweist, hat es nach wie vor seine Gültigkeit.

Teststrategie

§1 Abs. 9 CoBeLVO unterstützt die Teststrategie des Landes. Demnach muss ein aktueller Test (nicht älter als 24h) unter bestimmten Voraussetzungen vorgelegt werden. Diese Maßnahme findet ihre Anwendung immer dann, wenn ausdrücklich auf diese Regelung verwiesen wird.
Weder §10 CoBeLVO, noch die Allgemeinverfügung verweist auf diesen Absatz, sodass eine Vorlage für uns nicht bindend ist. Allerdings halten wir uns zum Schutze aller das Recht vor, Besucher und Mitglieder auszuschließen. Wir bitten daher eindringlich, mit Symptomen nicht zum Training zu erscheinen.

Kontakterfassung

Eine Kontakterfassung aller teilnehmenden Mitglieder erfolgt durch die Abteilungsleiter*in / Trainer*in, sofern diese dem TuS-Niederoberweiler angehören und es sich um eine Vereinseigene Abteilung handelt.
Andere Vereine nutzen ihre eigene Möglichkeit.

Alle Besucher, welche ein minderjähriges Kind besuchen und 1. oder 2. Grades verwand sind, nutzen unser Selbst-Registrierung-Portal (https://covid.tus-now.de).
Derzeit laufen Vorbereitung zur Nutzung der vom Land und der KV Ahrweiler unterstützten luca App.
Die luca-App soll die Kontakterfassung nochmals vereinfachen.
Mittels QR-Code erfolgt ein "Check-In" auf dem Strauben. Wenn man den Strauben verlässt, wird man automatisch ausgeloggt.
Auf dem Strauben selbst erfolgt eine weitere Anmeldung für einen bestimmten Bereich (Volleyball, Vereinsheim, Fußballfeld, Sprung-/ Werferanlage).
Im Falle eines positiven Kontakts erfolgt nach Aufforderung eine Datenweitergabe ans Gesundheitsamt Ahrweiler.
Die luca-App entlastet dabei die für das Training verantwortliche Person. Ziel der Landesregierung und der KV ist die Vereinfachung, Kontaktketten nachzuvollziehen und diese zu durchbrechen.
Es bleibt also erstmal noch offen, ob sich andere Betriebe im Brohltal sich der App widmen oder nicht. Wir setzen mit unserer Entscheidung zumindest keine Hindernisse und sind offen für neue Wege.

Sobald wir mit unseren Vorbereitungen / Tests durch sind und wir die App als Mehrwert ansehen, wird die luca-App ins Hygienekonzept verpflichtend aufgenommen.