Es gilt nun als absolut wahrscheinlich, dass das öffentliche Leben im Kreis Ahrweiler wieder eingeschränkt wird.

Wie man der gestrigen Pressemitteilung (https://www.kreis-ahrweiler.de/webapp/artikel.php?lfdNrP=9802) entnehmen kann, werden weitere erhebliche Maßnahmen neben der derzeit bestehenden Allgemeinverfügung erforderlich.

Das Maßnahmenpaket kann der Videoschaltkonferenz mit dem Bund und den Ländern entnommen werden. Daraus ergibt sich, dass wir als Betreiber der Sportstätte auf dem Strauben diesen für den sportlichen Betrieb schließen müssen.

Gemäß der Pressemitteilung kann heute mit einer Umsetzung und somit den weiteren Einschränkungen gerechnet werden, sobald die neuen Zahlen feststehen.

Die Schließung des Straubens steht also kurz bevor.


UPDATE:

Mit Bekanntgabe der neuen Allgemeinverfügung des Landkreis Ahrweiler wurde die Ausübung der sportlichen Tätigkeit entsprechend angepasst und Eingeschränkt.
Die sportliche Betätigung steht dem Verwaltungsaufwand aus unserer Sicht außer Verhältnis. Gleichzeitig müssen zur Eigentumssicherung arbeiten auf dem Strauben durchgeführt werden.
Um die Personenanzahl auf dem Strauben weiter zu reduzieren, gilt ein grundsätzliches Betretungsverbot.
Die Anlage darf nur unter den in der Allgemeinverfügung genannten triftigen Gründen (Punkt 11) und in Absprache mit dem Vorstand des TuS-Niederoberweiler e.V. betreten werden.
Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus den Vorgaben der Landesregierung RLP (18. CoBelVO) und der daraus resultierenden Allgemeinverfügung der jeweiligen Kreise.